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Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Diese Stelle bearbeitet die Steuererklärungen von Personen mit ausschließlich Überschusseinkünften.

Überschusseinkünfte sind Arbeitslohn, Renten und Versorgungsbezüge, Kapitaleinkünfte sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlagen N, R, KAP, V). Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist die ÜVSt aber nur dann zuständig, wenn die Nutzungsüberlassung umsatzsteuerfrei erfolgt ist. Andernfalls wird die Steuererklärung von der Allgemeinen Veranlagungsstelle bearbeitet.

Ansprechpersonen Überschusseinkünfte (ÜVSt)

Steuernummern Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 0961 301 + Nebenstelle
255/296/00000 - 255/296/99999 Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer 517, 520
255/300/00000 - 255/427/99999 A - GOEZ 513, 516, 518, 538
255/428/00000 - 255/610/99999 GOF - PIE 506, 508, 509, 510
255/611/00000 - 255/786/99999 PIF - Z 501, 502, 503, 504
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar