Öffentliche Zustellungen
Bekanntgabe von Verwaltungsakten gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Hinweis
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, können die Gründe für die öffentliche Zustellung unter der in der Spalte "Kontakt" angegebenen Telefondurchwahlnummer erfragen.
1 Eintrag, sortiert nach Bekanntgabezeitraum.
| Lfd. Nr. | Name steuerpflichtige Person/Firma, letzte bekannte Adresse, Steuernummer der steuerpflichtigen Person/Firma | Verwaltungsakt/e | Bekanntgabezeitraum | Kontakt |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Ibrahim, Sarhan Jabbar Ibrahim Kasernenstr. 4, 92637 Weiden, StNr.:255 / 484 / 02274 |
Einkommensteuerbescheid 2024 vom 21.01.2026 |
11.02.2026 bis 26.02.2026 | 0961 301 - 510 |
