Grunderwerbsteuerstelle
Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer
Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.
Zuständig für grunderwerbsteuerliche Vorgänge in unserem Amtsbezirk ist das Finanzamt Waldsassen.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!
Ansprechpersonen beim Finanzamt Waldsassen
| Aufgabenbereich | Gemeinde / Stadtbezirk (Zuständigkeitsbereich) | Telefon 09632 847 + Nebenstelle |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer 01 | Neumarkt | 190, 119 |
| Grunderwerbsteuer 02 | Weiden | 120, 121 |
| Grunderwerbsteuer 03 | Waldsassen | 122, 120 |
| Grunderwerbsteuer 04 | Amberg | 123, 191 |
| Sachgebietsleiter | 126 |
